Der Vorstand des Förderkreises hat am 19.06.2021 den Beschluss gefasst, in diesem Jahr aufgrund der geltenden pandemiebedingten Einschränkungen keine Jahreshauptversammlung durchzuführen.

Diese von der Satzung abweichende Maßnahme basiert auf der von der Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht Art. 11 lfd. Nr. 2 festgelegten Änderung.

Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Jahreshauptversammlung 2022 im Amt.

Einsprüche gegen diesen Beschluss sind bis zum 19.07.2021 an den 1. Vorsitzenden mit folgender Adresse zur richten:

H. Joachim Nickels
Süderbraruper Str. 10
24888 Steinfeld

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